Rostock Life
Hinweis zum Kundenkreis und zum Widerrufsrecht
Stand: 17. September 2026
Wer kostenpflichtige Leistungen buchen kann
Kostenpflichtige Einträge, Premiumplatzierungen und Werbung auf Rostock Life richten sich ausschließlich an Kunden, die im Rahmen ihrer gewerblichen, selbstständigen beruflichen oder institutionellen Tätigkeit handeln.
Dazu zählen insbesondere Unternehmen, Einzelunternehmer, Selbstständige, Freiberufler, selbstständige Künstler, Vereine, Veranstalter, Behörden und sonstige Organisationen oder Institutionen.
Die Rechtsform ist dafür nicht entscheidend. Ein Restaurant ohne GmbH kann als Einzelunternehmen buchen. Ebenso kann ein Künstler die Werbung für ein eigenes Konzert buchen, wenn die Buchung seiner selbstständigen künstlerischen Tätigkeit dient.
Keine kostenpflichtige Buchung als Verbraucher
Wer ausschließlich zu privaten Zwecken und damit als Verbraucher handelt, kann keine kostenpflichtigen Werbe- oder Premiumleistungen buchen. Für diese kostenpflichtigen Verträge besteht deshalb kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht.
Anfrage ist noch kein Vertrag
Das Absenden des Formulars ist eine unverbindliche Anfrage. Ein kostenpflichtiger Vertrag entsteht erst durch eine ausdrückliche Buchungsbestätigung von Rostock Life per E-Mail.
Kostenlose Einträge
Kostenlose Veranstaltungs- und Basiseinträge können weiterhin auch von Privatpersonen eingereicht werden. Ein Anspruch auf Veröffentlichung oder eine bestimmte Darstellung besteht nicht.
Weitere Einzelheiten stehen in den AGB für kostenpflichtige Einträge und Onlinewerbung.
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