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Hinweis zum Kundenkreis und zum Widerrufsrecht

Stand: 17. September 2026

Wer kostenpflichtige Leistungen buchen kann

Kostenpflichtige Einträge, Premiumplatzierungen und Werbung auf Rostock Life richten sich ausschließlich an Kunden, die im Rahmen ihrer gewerblichen, selbstständigen beruflichen oder institutionellen Tätigkeit handeln.

Dazu zählen insbesondere Unternehmen, Einzelunternehmer, Selbstständige, Freiberufler, selbstständige Künstler, Vereine, Veranstalter, Behörden und sonstige Organisationen oder Institutionen.

Die Rechtsform ist dafür nicht entscheidend. Ein Restaurant ohne GmbH kann als Einzelunternehmen buchen. Ebenso kann ein Künstler die Werbung für ein eigenes Konzert buchen, wenn die Buchung seiner selbstständigen künstlerischen Tätigkeit dient.

Keine kostenpflichtige Buchung als Verbraucher

Wer ausschließlich zu privaten Zwecken und damit als Verbraucher handelt, kann keine kostenpflichtigen Werbe- oder Premiumleistungen buchen. Für diese kostenpflichtigen Verträge besteht deshalb kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht.

Anfrage ist noch kein Vertrag

Das Absenden des Formulars ist eine unverbindliche Anfrage. Ein kostenpflichtiger Vertrag entsteht erst durch eine ausdrückliche Buchungsbestätigung von Rostock Life per E-Mail.

Kostenlose Einträge

Kostenlose Veranstaltungs- und Basiseinträge können weiterhin auch von Privatpersonen eingereicht werden. Ein Anspruch auf Veröffentlichung oder eine bestimmte Darstellung besteht nicht.

Weitere Einzelheiten stehen in den AGB für kostenpflichtige Einträge und Onlinewerbung.

© Sven Krukau
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