Rostock Life
Allgemeine Geschäftsbedingungen für kostenpflichtige Einträge und Onlinewerbung auf Rostock Life
Stand: 17. September 2026
1. Anbieter, Geltungsbereich und Kundenkreis
1.1 Anbieter ist Sven Krukau, Zur Yachtwerft 58b, 18147 Rostock, Deutschland, Telefon 0381 210 25 36, E-Mail info@sk-unternehmensberatung.de (nachfolgend „Rostock Life“).
1.2 Diese AGB gelten für kostenpflichtige Einträge, Hervorhebungen und Onlinewerbung auf Rostock Life.
1.3 Kostenpflichtige Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an sonstige Organisationen und Institutionen, soweit die Buchung ihrer gewerblichen, selbstständigen beruflichen oder institutionellen Tätigkeit zuzurechnen ist. Hierzu gehören insbesondere natürliche Personen als Einzelunternehmer oder Selbstständige, Freiberufler, selbstständige Künstler, juristische Personen, rechtsfähige Personengesellschaften, Vereine, Veranstalter, Behörden und sonstige Institutionen. Die Rechtsform ist nicht entscheidend.
1.4 Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können keine kostenpflichtigen Leistungen buchen.
1.5 Kostenlose Basis- und Veranstaltungseinträge können auch von Privatpersonen eingereicht werden. Ein Anspruch auf Prüfung, Veröffentlichung, bestimmte Darstellung oder dauerhafte Verfügbarkeit besteht nicht.
2. Anfrage und Vertragsschluss
2.1 Die Darstellung der Leistungen und Preise auf der Website ist kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss.
2.2 Mit dem Absenden des Formulars übermittelt der Kunde eine unverbindliche Buchungsanfrage. Bei kostenpflichtigen Leistungen bestätigt er, nicht als Verbraucher, sondern im Rahmen einer gewerblichen, selbstständigen beruflichen oder institutionellen Tätigkeit zu handeln.
2.3 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Rostock Life die Buchung ausdrücklich per E-Mail bestätigt. Eine Rechnung kann zusammen mit der Buchungsbestätigung übersandt werden. Eine allein übersandte Rechnung gilt nur dann als Annahme, wenn sie ausdrücklich als Buchungsbestätigung bezeichnet ist.
2.4 Rostock Life ist nicht verpflichtet, eine Anfrage anzunehmen.
3. Einbeziehung dieser AGB
3.1 Der Kunde kann diese AGB vor dem Absenden einer kostenpflichtigen Anfrage aufrufen und speichern und muss ihrer Geltung ausdrücklich zustimmen.
3.2 Die bei Vertragsschluss geltende Fassung wird dem Kunden mit der Buchungsbestätigung als Datei oder über einen dauerhaft erreichbaren Link erneut zur Verfügung gestellt.
3.3 Individuelle Vereinbarungen in der Buchungsbestätigung gehen diesen AGB vor.
4. Leistungsumfang und Veröffentlichung
4.1 Leistungsumfang, Laufzeit, Preis und gegebenenfalls Platzierung ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und der Buchungsbestätigung.
4.2 Die Veröffentlichung erfolgt grundsätzlich erst, wenn die Buchung bestätigt wurde, sämtliche erforderlichen Inhalte vorliegen, eine gegebenenfalls angeforderte Freigabe erteilt wurde und die Vergütung vollständig eingegangen ist.
4.3 Ein bestimmter Veröffentlichungstermin oder eine bestimmte Position ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich bestätigt wurde. Ist eine bestätigte Platzierung aus technischen oder redaktionellen Gründen vorübergehend nicht verfügbar, darf Rostock Life nach vorheriger Abstimmung eine gleichwertige Platzierung oder eine angemessene Laufzeitverlängerung anbieten. Eine wesentlich abweichende Platzierung bedarf der Zustimmung des Kunden.
4.4 Für die Unternehmenseinträge „Basis Plus“ und „Empfehlung“ beträgt die anfängliche Vertragslaufzeit ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer Partei spätestens einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.
4.5 Andere zeitlich bestimmte Pakete enden automatisch mit Ablauf der bestätigten Laufzeit, sofern in der Buchungsbestätigung keine abweichende Regelung vereinbart wurde.
4.6 Bestimmte Reichweiten, Aufrufzahlen, Klickzahlen, Verkäufe oder sonstige wirtschaftliche Erfolge werden nicht geschuldet, soweit sie nicht ausdrücklich garantiert wurden.
5. Preise und Zahlung
5.1 Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese gesetzlich auszuweisen ist.
5.2 Die Zahlung erfolgt gegen Rechnung innerhalb der dort genannten Frist. Rostock Life kann die Veröffentlichung bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückhalten.
5.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
6. Inhalte und Nutzungsrechte
6.1 Der Kunde stellt alle benötigten Inhalte rechtzeitig, vollständig, richtig und in rechtlich zulässiger Form bereit. Er gewährleistet, dass er über die dafür erforderlichen Rechte verfügt und die Inhalte keine Rechte Dritter verletzen.
6.2 Der Kunde räumt Rostock Life für die Vertragslaufzeit die einfachen, räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte ein, die zur vertragsgemäßen Veröffentlichung, technischen Vervielfältigung, Formatierung und Darstellung auf Rostock Life erforderlich sind. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
6.3 Interne Sicherungs- und Nachweisexemplare dürfen über das Vertragsende hinaus aufbewahrt werden, soweit dies zur Dokumentation oder aufgrund gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
6.4 Rostock Life darf offensichtliche Schreibfehler korrigieren und Inhalte technisch oder gestalterisch an das jeweilige Format anpassen, ohne deren Aussage wesentlich zu verändern.
6.5 Wird Rostock Life wegen einer vom Kunden schuldhaft verursachten Rechtsverletzung durch Dritte in Anspruch genommen, stellt der Kunde Rostock Life im gesetzlich zulässigen Umfang von berechtigten Ansprüchen und den erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung frei. Rostock Life informiert den Kunden unverzüglich und ermöglicht ihm, sich an der Abwehr zu beteiligen.
7. Unzulässige Inhalte, Ablehnung und Entfernung
7.1 Unzulässig sind insbesondere rechtswidrige, irreführende, diskriminierende, jugendgefährdende, gewaltverherrlichende oder Rechte Dritter verletzende Inhalte.
7.2 Rostock Life darf Inhalte ablehnen, nicht veröffentlichen, sperren oder entfernen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Ziffer 7.1, gesetzliche Vorgaben oder wesentliche Vertragspflichten bestehen. Der Kunde wird hierüber informiert, soweit keine rechtlichen Gründe entgegenstehen.
7.3 Beruht die Ablehnung oder Entfernung auf einem vom Kunden zu vertretenden Umstand, richten sich Vergütungs- und Schadensersatzansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften. Hat der Kunde den Umstand nicht zu vertreten, werden Vergütungen für noch nicht erbrachte Leistungen erstattet.
8. Kennzeichnung von Werbung
Rostock Life darf und wird werbliche Inhalte entsprechend den gesetzlichen und redaktionellen Anforderungen als „Anzeige“, „Werbung“, „Gesponsert“ oder in vergleichbarer Weise kennzeichnen.
9. Korrekturen und Freigabe
9.1 Soweit eine Vorschau oder ein Korrekturabzug vereinbart ist, prüft der Kunde diesen unverzüglich und teilt Korrekturen oder die Freigabe innerhalb der mitgeteilten Frist mit.
9.2 Verzögerungen, die durch verspätete Inhalte, Rückfragen oder Freigaben des Kunden entstehen, verschieben vereinbarte Termine angemessen. Nach der Freigabe gewünschte Änderungen können gesondert berechnet werden, wenn sie zusätzlichen Aufwand verursachen.
10. Technische Verfügbarkeit
10.1 Eine ununterbrochene und fehlerfreie Verfügbarkeit der Website kann nicht gewährleistet werden. Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen von Netzen oder Leistungen Dritter sowie höhere Gewalt können die Erreichbarkeit vorübergehend einschränken.
10.2 Bei einer erheblichen, von Rostock Life zu vertretenden Unterbrechung einer zeitlich befristeten Werbeleistung erhält der Kunde nach Wahl von Rostock Life eine angemessene Laufzeitverlängerung oder eine gleichwertige Ersatzleistung. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
11. Laufzeit, Beendigung und Stornierung
11.1 Die Jahrestarife „Basis Plus“ und „Empfehlung“ verlängern sich nach der anfänglichen Vertragslaufzeit von einem Jahr jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht von einer Partei spätestens einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.
11.2 Die Kündigung der Jahrestarife bedarf der Textform und kann insbesondere per E-Mail an info@sk-unternehmensberatung.de erklärt werden. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang der Kündigung maßgeblich.
11.3 Da kostenpflichtige Leistungen ausschließlich an Unternehmer und Organisationen im Sinne von Ziffer 1.3 angeboten werden, besteht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht.
11.4 Eine Stornierung nach Vertragsschluss ist nur mit Zustimmung von Rostock Life möglich. Bereits erbrachte Leistungen und tatsächlich entstandene Kosten können berechnet werden; ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
11.5 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12. Haftung
12.1 Rostock Life haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Arglist sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
12.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
12.3 Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für den wirtschaftlichen Erfolg einer Werbung haftet Rostock Life nur bei einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
13. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten stehen in der Datenschutzerklärung.
14. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht darf er nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.2 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Rostock ausschließlicher Gerichtsstand. Rostock Life bleibt berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
16. Schlussbestimmung
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
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